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Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung bei der Arbeit

"Die psychischen Anforderungen in unserer Berufswelt sind gestiegen", konstatieren Simone Spielker und Ralf Stecklum, Geschäftsführe*innen des Wuppertaler Beratungsinstituts Konstitution. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert und schreibt eine Beurteilung aller Arbeitsplätze bezüglich der Risiken einer zu hohen psychischen Belastung vor. Konstitution zählt hier im Bergischen Land zu den zertifizierten und akkreditierten Beratungsunternehmen, die in Kooperation mit den Arbeitgebern eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung gemäß Paragraph 5 Abs. 3 Ziff. 6 des Arbeitsschutzgesetzes durchführen dürfen. Stellen sich Gefährdungen für die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen heraus, ist der Arbeitgeber in zumutbarem Rahmen verpflichtet für Abhilfe zu Sorgen. Gerne beraten wir die Unternehmer in der Region und setzen die entsprechende Beurteilung in den Betrieben um", erläutern Simone Spielker und Ralf Stecklum. Dabei ist die Gefährdungsbeurteilung gar nicht übermäßig aufwendig – und sie fördert in der Regel auch Erkenntnisse zu Tage die eine Verbesserung der betrieblichen Abläufe ermöglichen. Beide Aspekte sollten Arbeitgeber dabei also unbedingt im Auge behalten."
Artikel vom 29.05.2018

<strong>Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung bei der Arbeit</strong>
<strong>Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung bei der Arbeit</strong>
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Risiko für das Unternehmen minimieren

Risiko für das Unternehmen minimieren

Simone Spielker und Ralf Stecklum stehen den Unternehmern im Bergischen Land gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage in deutschen Unternehmen, die auf psychische Erkrankungen zurückzuführen sind, steigt seit Jahren an. "Häufig bedingen die entsprechenden Krankheiten einer sehr langen Genesungsphase – entsprechend sensibilisiert sind Krankenkassen und Berufsgenossenschaften", wissen Simone Spielker und Ralf Stecklum aus ihrer täglichen Beratungspraxis zu berichten. Dies bedeutet konkret, dass die Berufsgenossenschaften prüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit in den Unternehmen durchgeführt wurde. "Besonders unangenehm kann die Situation werden, wenn ein Mitarbeiter*in von einer psychischen Erkrankung betroffen ist und die Berufsgenossenschaft den Nachweis vom Unternehmen fordert, dass die Gefährdungsbeurteilung gesetzeskonform durchgeführt wurde. Diesem Risiko sollten sich die Unternehmer nicht aussetzen und den gesetzlichen Regelungen Genüge tun."

Durchführung mit Gesundheitsmanager*innen, Psychologen und Fachjuristen

"Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit wird von uns gesetzeskonform durchgeführt, umgesetzt und dokumentiert", berichtet Ralf Stecklum. "Ein Informations-Meeting im Vorfeld, bietet allen Beteiligten Transparenz und Klarheit zum Ablauf der Gefährdungsbeurteilung.“ Wenn das Beratungsunternehmen Konstitution die Analyse und Beurteilungs-Schritte abgeschlossen und einen entsprechenden Bericht durch die Fachjuristen angefertigt wurde, hat das Unternehmen alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. "Unsere Kunden sind somit nach Abschluss der Gefährdungsbeurteilung auf der sicheren Seite – und kann natürlich die Ergebnisse des Berichtes auch dazu nutzen, in weiteren Schritten die Organisation des Betriebes weiter zu optimieren."